Artikel 3 — Die Begriffe des Reglements

Artikel 3 — Begriffe

Im Sinne dieses Reglements:

PROGRAMM — die Darbietung des Paares, ohne Unterbrechung, zu einer Musik. Die Künstlerische Dressur spricht von „Programm“ und nicht von „Aufgabe“: Eine Aufgabe orientiert sich an Buchstaben, ein Programm an der Musik.

PAAR — die Einheit aus einem Reiter und einem Pferd, die gemeinsam genannt sind.

BAHN — der Raum, in dem das Programm stattfindet.

PROTOKOLL — das Blatt, auf dem der Richter seine Noten und Bemerkungen festhält.

ONC — Pferd unbekannter Abstammung (Origine Non Constatée), dessen Abstammung nicht registriert ist.

HILFSZÜGEL — jede Vorrichtung, die die Haltung von Kopf oder Hals erzwingt.

GERTE — Dressurgerte.

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